TVA 2023 - Senkung der Mehrwertsteuersätze um 1 %

Letzte Aktualisierung : 09.01.2023

Werter Kunde,

 

2023 - Senkung der Mehrwertsteuersätze um 1 %.

 

Um die Inflation zu bremsen und die Kaufkraft der Haushalte und Unternehmen zu stützen, verabschiedete die Abgeordnetenkammer den Gesetzentwurf, der unter anderem die Maßnahme zur vorübergehenden Senkung der Mehrwertsteuersätze enthält.

 

  • Für das Jahr 2023 geltende Sätze :

Der Normalsatz von 17% sinkt auf 16%.

Der Zwischensatz von 14 % sinkt auf 13 %.

Der ermäßigte Satz von 8 % wird auf 7 % gesenkt.

Der superreduzierte Satz von 3 % bleibt unverändert.

 

  • Anwendungsbereich:

Die Senkung betrifft alle Aktivitäten, Produkte und Dienstleistungen zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2023.

 

Rechnungsstellung und Einnahmen :

Die Bestimmung des anwendbaren Steuersatzes erfolgt zum Zeitpunkt der Durchführung der Transaktion.

Wenn eine Rechnung ausgestellt werden muss, wird der Mehrwertsteuersatz anhand des Rechnungsdatums bestimmt. Da die Rechnung jedoch spätestens am 15. Tag des Monats ausgestellt werden muss, der auf die Verwirklichung des Umsatzes folgt (Zeitpunkt der Lieferung des Gegenstands oder der Erbringung der Dienstleistung). Es ist daher unnötig, die Rechnungsstellung für bestimmte Lieferungen/Dienstleistungen, die rechtlich gesehen 2022 hätten in Rechnung gestellt werden müssen, auf 2023 zu verschieben, da der anzuwendende Steuersatz trotzdem der Steuersatz von 2022 sein wird.

Eine 2023 erstellte Gutschrift, die sich auf eine Rechnung aus dem Jahr 2022 bezieht, muss denselben Satz wie die ursprüngliche Rechnung enthalten.

Für Einnahmen/Ausgaben ohne Rechnungen gilt die Regel des Steuertatbestands: Die Einnahmen (Restauranteinnahmen, Ladenverkäufe, Mieten ...) sind nach dem zum Zeitpunkt der Ausführung des Vorgangs geltenden Steuersatz zu versteuern.

 

  • Änderung des Steuersatzes für bestimmte Waren und Dienstleistungen :

Der Verkauf, die Vermietung und die Reparatur von Fahrrädern sowie die Reparatur von Haushaltsgeräten unterliegen künftig dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 8 % (7 % für das Jahr 2023).

Photovoltaikanlagen unterliegen dem superreduzierten Satz von 3 %.

 

  • Haben Sie Fragen dazu?

Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen, Sonderfälle oder Erläuterungen zu Ihrer Tätigkeit haben.

 

 

Hochachtungsvoll,

 

Das gesamte Team der Fiduciaire Funck